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LAG Hamm, 26.04.2012 - 11 Sa 1788/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anfechtung eines Aufhebungsvertrags wegen Drohung mit einer fristlosen Kündigung
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 123 Abs. 1; BGB § 626 Abs. 1
Anfechtung eines Aufhebungsvertrags wegen Drohung mit einer fristlosen Kündigung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Münster, 20.10.2011 - 2 Ca 1317/11
- LAG Hamm, 26.04.2012 - 11 Sa 1788/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09
"Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener …
Auszug aus LAG Hamm, 26.04.2012 - 11 Sa 1788/11
Auch in der von der Öffentlichkeit in besonderer Weise wahrgenommenen sog. Emmely-Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht daran festgehalten, dass rechtswidrige und vorsätzliche Handlungen, die sich unmittelbar gegen das Vermögen des Arbeitgebers richten, selbst dann ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung sein können, wenn die Pflichtverletzung Sachen von nur geringem Wert betrifft oder nur zu einem geringfügigen Schaden führt ( BAG 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - "Emmely" - LS 1 u. Rn. 25 ff ). - BAG, 28.11.2007 - 6 AZR 1108/06
Aufhebungsvertrag - Form - Bedenkzeit
Auszug aus LAG Hamm, 26.04.2012 - 11 Sa 1788/11
Nur wenn der Arbeitgeber unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls davon ausgehen muss, die angedrohte Kündigung werde im Falle ihres Ausspruchs einer arbeitsgerichtlichen Überprüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht standhalten, darf er die außerordentliche Kündigungserklärung nicht in Aussicht stellen, um damit den Arbeitnehmer zum Abschluss einer Beendigungsvereinbarung zu veranlassen ( BAG 08.11.2007 AP BGB § 620 Aufhebungsvertrag Nr. 36; BAG 15.12.2005 AP BGB § 123 Nr. 66; BAG 21.03.1996 AP BGB § 123 Nr. 42 ). - BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 3/83
Fristlose Kündigung wegen Entwendung eines Stückes Bienenstiches
Auszug aus LAG Hamm, 26.04.2012 - 11 Sa 1788/11
Dies gilt nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung selbst dann, wenn Sachen geringen Wertes entwendet worden sind, wie etwa ein Stück Bienenstich ( BAG 17.05.1984 AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 14 ).